Antworten vom Kreis
Der Kreis Herzogtum Lauenburg/ Verwaltungsstab „Corona“ gibt uns heute auf unsere Anfrage nachstehende Antworten:
Zu 1. Die Sportboothäfen sind geschlossen.
Dürfen noch einzelne Bootsarbeiten von Eignern auf ihren Schiffen
durchgeführt werden?
Soweit die geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung eingehalten werden
(Nicht mehr als 2 Personen oder Mitglieder der Hausgemeinschaft, Abstand
halten) sind Winterlagerarbeiten noch erlaubt.
Zu 2. und 3. Kranbedienung
Dürfen Schiffe noch gekrant werden?
Soweit dies nicht durch gewerbliche Unternehmen durchgeführt wird, sind Kranarbeiten verboten weil hierzu
immer mehrere Personen erforderlich sind.
Zu 4. Ausübung Segelsport
Es ist kein Segelsport mehr möglich.
Es ist kein Segelsport mehr möglich.
Dürfen noch Yachten in Sportboothäfen ein oder auslaufen?
Nein. Die Häfen sind
geschlossen und daher ist ein Sportbootverkehr nicht mehr erlaubt.
Bitte Bedenken Sie, dass unter den derzeitigen Bedingungen die
Regelungen – auch wenn sie vielleicht kleinlich erscheinen mögen – unbedingt
ernst genommen werden müssen.
Ergänzend dazu aus dem Erlass des Wirtschaftsministeriums:
…für den Umgang mit den Sportboothäfen ist aus Sicht der
obersten Sportboothafenbehörde in Abstimmung mit dem für Infektionsschutz
zuständigen Sozialministerium wie folgt zu verfahren:
1. Übernachtungen
in Sportboothäfen sind verboten.
2. Gastlieger in
Sportboothäfen sind unzulässig.
3. Sämtliche
Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind
geschlossen und nicht verfügbar.
4. Ein Ein- oder
Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.
5. Winterlagerarbeiten
sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig,
d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in
Winterlagerhallen.
Gemeinschaftliche
Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.
6. Gewerbliche
Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln
zulässig.
7. Die örtlichen
Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.