Hoffen auf Segeln


Noch gilt: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (drinnen und draußen) sowie Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

Unser Ansegeln am 1. Mai und die erste RSM am 8. Mai werden deshalb nicht wie angekündigt stattfinden.

Nach den am Freitag, 17.04.2020 veröffentlichten Ankündigungen, dürfen wir unsere Häfen voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffnen, wenn die Infektionsrate bis Ende April im beherrschbaren Rahmen bleibt. Wir können also darauf hoffen, dass das individuelle Ausüben unseres Sports dann möglich wird, wir also segeln dürfen. 

Darauf wollen wir uns freuen.

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