Hoffen auf Segeln
Noch
gilt: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
(drinnen und draußen) sowie Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen
sind untersagt.
Unser
Ansegeln am 1. Mai und die erste RSM am 8. Mai werden deshalb nicht wie
angekündigt stattfinden.
Nach
den am Freitag, 17.04.2020 veröffentlichten Ankündigungen, dürfen wir unsere
Häfen voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffnen, wenn die Infektionsrate bis Ende
April im beherrschbaren Rahmen bleibt. Wir können also darauf hoffen, dass das
individuelle Ausüben unseres Sports dann möglich wird, wir also segeln dürfen.
Darauf
wollen wir uns freuen.