Neue Landesverordnung zu Corona

Die nächsten Schritte der Öffnung von Corona-Beschränkungen auch für den Segelsport gelten ab 4. Mai.

Individuelles Segeln wird erlaubt. Die Sportboothäfen öffnen unter Einhalten von Auflagen. 
Gemeinschaftsräume sind geschlossen zu halten. Ausschließlich Toiletten dürfen tagsüber benutzt werden.

Abstand- und Hygieneregeln sind zu beachten!

Damit der RSV die Auflagen einhalten kann, müssen konkrete Maßnahmen aus der Landesverordnung und ggf. folgender Allgemeinverordnung des Kreises abgeleitet werden. Der Vorstand des RSV wird dies in seiner Videokonferenz am 6.05.2020 tun und Corona-Regeln im RSV beschließen. Die Mitglieder werden zeitnah darüber informiert.

Zur eigenen Information:


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