Wie am S - c - h - n - ü - r - c - h - e - n

Wie am Schnürchen geht ein Boot nach dem anderen ins Wasser. Ganz ohne Stress. Mit nur wenigen Beteiligten. Der Plan unseres Hafenmeisters geht auf. Frühes Anfangen und gutes Verteilen der Krantermine lässt uns auch sicher durch die Corona-Zeit kommen. *)

Wegen der angekündigten Termine für die Vereinsarbeiten wird es kurzfristig noch eine aktualisierte Information per Info-Mail direkt an die Mitglieder geben.

Die Reihen lichten sich

Wie am Schnürchen geht es auch mit dem Wechsel vom alten Vorstand zum neu gewählten. Die einen übergeben Unterlagen, Aufgaben und Verantwortung. Die anderen stehen bereit, mit Tatendrang und neuen Ideen zu übernehmen. Da passiert gerade ganz viel im Hintergrund.

 

*) Offizielle Information des Landes Schleswig-Holstein

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Was gilt, wenn ich mein privates Boot ins Wasser bringen möchte?

Um das Zuwasserlassen von Booten ohne Einschaltung eines Gewerbebetriebes zu ermöglichen, dürfen daran ausnahmsweise mehr als die Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie einer weiteren Person beteiligt werden. Umfasst ist das Slippen und Kranen sowie der erforderliche Transport vom Winterlagerplatz zum Kran/Sliprampe; für weitere Bootsarbeiten an Land gelten dagegen die allgemeinen Vorschriften (maximal ein Haushalt plus eine Person). Es ist zudem vom Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen. Wer Veranstalterin oder Veranstalter ist, richtet sich danach, wer jeweils Ort, Zeit und Zweck der Veranstaltung bestimmt. Das können etwa Segelvereine sein, die ihre Mitglieder zu einer gemeinsamen Aktion aufrufen und dabei ggf. sogar einen Kranführer stellen, oder private Bootseigner oder Bootseignerinnen, die in eigener Verantwortung ihre Boote zu Wasser bringen. Denkbar ist auch, dass ein kommunaler Hafen oder ein gewerbliches Unternehmen Veranstalter ist. Beim Zuwasserlassen ist eine Vermischung von Personengruppen auszuschließen.












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