Wie am S - c - h - n - ü - r - c - h - e - n
Wie am Schnürchen geht ein Boot nach dem anderen ins Wasser. Ganz ohne Stress. Mit nur wenigen Beteiligten. Der Plan unseres Hafenmeisters geht auf. Frühes Anfangen und gutes Verteilen der Krantermine lässt uns auch sicher durch die Corona-Zeit kommen. *)
Wegen der angekündigten Termine für die Vereinsarbeiten wird es kurzfristig noch eine aktualisierte Information per Info-Mail direkt an die Mitglieder geben.
| Die Reihen lichten sich |
*) Offizielle Information des Landes Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html
Was gilt, wenn ich mein privates Boot
ins Wasser bringen möchte?
Um das Zuwasserlassen von Booten ohne Einschaltung
eines Gewerbebetriebes zu ermöglichen, dürfen daran ausnahmsweise mehr als die
Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie einer weiteren Person beteiligt
werden. Umfasst ist das Slippen und Kranen sowie der erforderliche Transport
vom Winterlagerplatz zum Kran/Sliprampe; für weitere Bootsarbeiten an Land
gelten dagegen die allgemeinen Vorschriften (maximal ein Haushalt plus eine
Person). Es ist zudem vom Veranstalter ein Hygienekonzept zu erstellen. Wer
Veranstalterin oder Veranstalter ist, richtet sich danach, wer jeweils Ort,
Zeit und Zweck der Veranstaltung bestimmt. Das können etwa Segelvereine sein,
die ihre Mitglieder zu einer gemeinsamen Aktion aufrufen und dabei ggf. sogar
einen Kranführer stellen, oder private Bootseigner oder Bootseignerinnen, die
in eigener Verantwortung ihre Boote zu Wasser bringen. Denkbar ist auch, dass
ein kommunaler Hafen oder ein gewerbliches Unternehmen Veranstalter ist. Beim
Zuwasserlassen ist eine Vermischung von Personengruppen auszuschließen.