Ergänzung zum Thema "Versicherung"

 




Moin liebe Deckschiff -Segelnde,

 

Karl-Heinz hat Euch ja bereits auf die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Eure Boote hingewiesen. In diesem Zusammenhang sprach er auch über Bootstrailer und deren Versicherungsstatus.

Nun hat sich zusätzlich eine weitere Frage aufgetan, nämlich, wie es sich mit der Haftung von Lagerböcken verhält.

 

Wir haben für Euch recherchiert. Das Ergebnis zeigt im Prinzip eine ähnliche Regelung wie bei den Trailern. Sie sind nicht automatisch in der Bootshaft mitversichert, können aber bei der Antragsstellung genannt werden und sollten dann auch in der Police erwähnt sein.

 

Ihr solltet das mal in Euern Police prüfen und ggf. den Versicherer bzw. Makler bitten, den Winterlagerbock in den Vertrag mit einzuschließen. Das sollte grundsätzlich kein Problem und in der Regel sogar beitragsfrei sein. Es muss eben nur ausdrücklich erwähnt werden. Versicherer sind in der Regel kulanter und kooperativer, als man denkt, sofern sie "zuvor" über alle Risiken

informiert sind. Problematisch wird es eben dann, wenn dem Versicherer nicht alle Umstände bekannt sind. 

Auch wenn wir das Risiko, das von einem WInterlagerbock ausgeht, eher als gering einschätzen, sollte man doch  gegen alle Eventualitäten gewappnet sein. Ein einfacher Anruf kann den Verlust von vielen Tausenden von Euro vermeiden.

 

 

 

Olaf Schadowsky

Segelobmann

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