Wichtige Mitteilung zum Absegeln am 03.10.21

 


Liebe Seglerinnen und Segler,

in der Einladung zum Absegeln am Sonntag um 11.00 wurde bereits auf die neuen 3G-Corona-Vorschriften hingewiesen, die seit dem 20. September in Kraft sind.

In der Vorstandssitzung am gestrigen Abend wurde dazu nochmals über die Umsetzung dieser Verordnung gesprochen. Wir als Verein sind der Ausrichter der Veranstaltung und damit sowohl haftbar, als auch verantwortlich für die Kontrolle!

Wir bitten daher alle Teilnehmer des Absegelns an diesem Sonntag, den schriftlichen Nachweis über den Status "geimpft", "genesen" oder "getestet" bei sich zu führen (also papierhaft oder als App)! Wir sind verpflichtet, dies zu kontrollieren und müssen das leider auch umsetzen. Es wäre sehr schade, wenn wir durch den fehlenden Nachweis gezwungen wären, jemanden von der Veranstaltung auszuschließen. Schülerinnen und Schüler sind nicht nachweispflichtig, da sie bis einschließlich Sonntag durch die schulischen Test-Maßnahmen legitimiert sind. 

Habt für diese Maßnahme bitte Verständnis! Einerseits erhalten wir durch die neue Verordnung wieder mehr Freiheiten, in der Konsequenz aber auch neue Verpflichtungen. Damit müssen wir als Gesellschaft leben. 

Der Vorstand des RSV

 

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