Da war noch was: A.W. Niemeyer-Cup und Vereinsmeisterschaften

Auf dem Höhepunkt der Saison: A.W. Niemeyer-Cup und Vereinsmeisterschaften



Liebe Seglerinnen und Segler,

am 27. und 28.08.22 finden auf dem Ratzeburger See zwei Regatten statt. Es handelt sich wie alljährlich um die Austragung des A:W. Niemyer-Cup, in diesem Jahr aber auch um die Vereinsmeisterschaften des Ratzeburger Segler-Vereins. Um diese Regatten ordnungsgemäß durchzuführen, bedarf es der regulären Anmeldung aller Teilnehmer. Im Fortlauf dieser Information findet ihr die entsprechenden Ausschreibungen und Angaben zur Meldung. Also los jetzt!!!!


Ausschreibung A.W. Niemeyer Cup 2022
 
Yardstickregatta mit Einzel- und Mannschaftswertung 27. August – 28. August 2022 
Veranstalter: Ratzeburger Segler-Verein e.V., Domhof 19 a, 23909 Ratzeburg Regattaleitung Olaf Schadowsky 
Klassen: Jollen und Kielboote mit Yardstickzahlen zwischen 85 und 128, ohne Foils. Zulassung: Es sind nur Yachten zugelassen, die den gültigen Klassenvorschriften entsprechen. Mannschaften: Jeweils vier Yachten eines Vereins. Revier: Ratzeburger See Wettfahrten: 5 (ab 5 Wettfahrten ein Streicher) Die Regatta unterliegt den in „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegten Regeln.
 
Zeitplan: Erstes Ankündigungssignal Samstag, 27. August 2022, 13.00 Uhr Alle weiteren Wettfahrten nach Bekanntgabe. Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal: Sonntag 28. August 2022, 14:00 Uhr Regattakurs: Siehe Segelanweisung des RSV 

Wertung: Yardstick unter Anwendung des LOW-POINT-SYSTEMs. Mannschaften: Die jeweils drei besten Mannschaften aller Wettfahrten kommen in die Wertung. 

Meldestelle: https://www.raceoffice.org Meldegeld: pro Besatzungsmitglied € 20, Jugendliche € 15 Barzahlung bei Abholung der Segelanweisung oder auf das Konto des RSV IBAN: DE12 2305 2750 0000 1112 44 Seite 2 Meldeschluss: Montag 22.08.2022, Nachmeldegebühr 7,50 Euro. Die Regatta wird nur veranstaltet, wenn bis zum Meldeschluss Mindestens 15 Boote gemeldet haben.

Segelanweisung: Im Regattabüro des RSV. Freitag 26.8. 17.00 bis 19.00 Uhr Samstag. 27.8. 9.00 bis 11.00 Uhr 
Haftungsausschluss: als Anlage zur Segelanweisung. 
Steuermannsbespr.: Am 27.08.2022, um 11 Uhr auf dem Vereinsgelände des RSV Kranen: Nach Rücksprache mit dem Hafenwart Daniel Wullschleger hafenwart@ratzeburger-segler-verein.de Liegeplätze: Land oder Wasserliegeplätze stehen nur in sehr begrenzter Zahl zur Verfügung. (nur nach Rücksprache mit dem Hafenwart) 

Preise: Pokale für die Einzel- und Mannschaftwertung, Punktpreise für das erste Drittel, und wertvolle Sachpreise, jeweils gestiftet von der Firma A.W. Niemeyer Preisverteilung: Sonntag: ca. 2 Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt. 

Veranstaltung: Samstag findet 2 Stunden nach Beendigung der letzten Tageswettfahrt auf dem Vereinsgelände des Ratzeburger Segler-Vereins ein gemütliches Beisammensein mit Essen und Trinken statt. 
Mediernrechte,etc : Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem Veranstalter entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten gemacht wurde. Haftungsbegrenzung: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) Seite 3 sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/app/uploads/haftungsausschluss-dt-engl-vordruck-zumunterzeichnen.docx zur Verfügung. Versicherung: Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist. DATENSCHUTZHINWEISE siehe Anhang Corona: Die Ausschreibung gilt vorbehaltlich der Durchführbarkeit entsprechend der gültigen Landesverordnung, sowie unter Einhaltung der gültigen Corona-Bedingungen und Einschränkungen.


Ausschreibung RSV Vereinsmeisterschaften mit der gleichzeitigen Teilnahme am AWN-Cup Yardstickregatta 27. August – 28. August 2022 

Veranstalter: Ratzeburger Segler-Verein e.V., Domhof 19 a, 23909 Ratzeburg 

Regattaleitung Olaf Schadowsky

Klassen: Jollen und Kielboote mit Yardstickzahlen zwischen 85 und 128, ohne Foils. 
Zulassung: Es sind nur Yachten zugelassen, die den gültigen Klassenvorschriften entsprechen. 

Revier: Ratzeburger See Wettfahrten: 5 (ab 5 Wettfahrten ein Streicher) Die Regatta unterliegt den in „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegten Regeln. 

Zeitplan: Erstes Ankündigungssignal Samstag, 27. August 2022, 13.00 Uhr Alle weiteren Wettfahrten nach Bekanntgabe. Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal: Sonntag 28. August 2022, 14:00 Uhr 
Regattakurs: Siehe Segelanweisung des RSV Wertung: Yardstick unter Anwendung des LOW-POINT-SYSTEMs. Meldestelle: https://www.raceoffice.org Die Meldung erfolgt unter der Regatta A.W. Niemeyer Cup Vereinsmitglieder werden automatisch auch den Vereinsmeisterschaften zugeordnet. 

Meldegeld: Für die Vereinsmeisterschaft wird kein zusätzliches Meldegeld erhoben, wobei für den AWN-Cup Vereinsmitglieder nur ein reduziertes Meldegeld zu zahlen haben. Pro Besatzungsmitglied 15,00 EUR, Jugendliche 7,50 EUR Barzahlung bei Abholung der Segelanweisung oder auf das Konto des RSV IBAN: DE12 2305 2750 0000 1112 44 Meldeschluss: Montag 22.08.2022, Nachmeldegebühr 3,25 Euro. Segelanweisung: Im Regattabüro des RSV. Freitag 26.8. 17.00 bis 19.00 Uhr Samstag. 27.8. 9.00 bis 11.00 Uhr 

Haftungsausschluss: als Anlage zur Segelanweisung.

 Steuermannsbespr.: Am 27.08.2022, um 11 Uhr auf dem Vereinsgelände des RSV Preise: Wanderpreis für den Vereinsmeister, Wanderpokal für den besten ü. 65-Jährigen, gestiftet vom Segelkameraden Jan Richter Punktpreise für das erste Drittel, Preisverteilung: Sonntag: ca. 2 Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt. Veranstaltung: Samstag findet 2 Stunden nach Beendigung der letzten Tageswettfahrt auf dem Vereinsgelände des Ratzeburger Segler-Vereins ein gemütliches Beisammensein mit Essen und Trinken statt. Medienrechte, etc : Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem Veranstalter entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten gemacht wurde. Haftungsbegrenzung: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Seite 3 Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/app/uploads/haftungsausschluss-dt-engl-vordruck-zumunterzeichnen.docx zur Verfügung. Versicherung: Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist. DATENSCHUTZHINWEISE siehe Anhang Corona: Die Ausschreibung gilt vorbehaltlich der Durchführbarkeit entsprechend der gültigen Landesverordnung, sowie unter Einhaltung der gültigen Corona-Bedingungen und Einschränkungen.

Olaf Schadowsky,  Segelobmann,
im Auftrag des RSV-Vorstands

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