Da war noch was: A.W. Niemeyer-Cup und Vereinsmeisterschaften
Auf dem Höhepunkt der Saison: A.W. Niemeyer-Cup und Vereinsmeisterschaften
Liebe Seglerinnen und Segler,
am 27. und 28.08.22 finden auf dem Ratzeburger See zwei Regatten statt. Es handelt sich wie alljährlich um die Austragung des A:W. Niemyer-Cup, in diesem Jahr aber auch um die Vereinsmeisterschaften des Ratzeburger Segler-Vereins. Um diese Regatten ordnungsgemäß durchzuführen, bedarf es der regulären Anmeldung aller Teilnehmer. Im Fortlauf dieser Information findet ihr die entsprechenden Ausschreibungen und Angaben zur Meldung. Also los jetzt!!!!
Ausschreibung
A.W. Niemeyer Cup 2022
Yardstickregatta mit Einzel- und Mannschaftswertung
27. August – 28. August 2022
Veranstalter: Ratzeburger Segler-Verein e.V., Domhof 19 a, 23909 Ratzeburg
Regattaleitung Olaf Schadowsky
Klassen: Jollen und Kielboote mit Yardstickzahlen zwischen 85 und 128,
ohne Foils.
Zulassung: Es sind nur Yachten zugelassen, die den gültigen Klassenvorschriften
entsprechen.
Mannschaften: Jeweils vier Yachten eines Vereins.
Revier: Ratzeburger See
Wettfahrten: 5 (ab 5 Wettfahrten ein Streicher)
Die Regatta unterliegt den in „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegten Regeln.
Zeitplan: Erstes Ankündigungssignal
Samstag, 27. August 2022, 13.00 Uhr
Alle weiteren Wettfahrten nach Bekanntgabe.
Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal:
Sonntag 28. August 2022, 14:00 Uhr
Regattakurs: Siehe Segelanweisung des RSV
Wertung: Yardstick unter Anwendung des LOW-POINT-SYSTEMs.
Mannschaften: Die jeweils drei besten Mannschaften aller Wettfahrten
kommen in die Wertung.
Meldestelle: https://www.raceoffice.org
Meldegeld: pro Besatzungsmitglied € 20, Jugendliche € 15
Barzahlung bei Abholung der Segelanweisung oder auf das Konto
des RSV IBAN: DE12 2305 2750 0000 1112 44
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Meldeschluss: Montag 22.08.2022, Nachmeldegebühr 7,50 Euro.
Die Regatta wird nur veranstaltet, wenn bis zum Meldeschluss
Mindestens 15 Boote gemeldet haben.
Segelanweisung: Im Regattabüro des RSV.
Freitag 26.8. 17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag. 27.8. 9.00 bis 11.00 Uhr
Haftungsausschluss: als Anlage zur Segelanweisung.
Steuermannsbespr.: Am 27.08.2022, um 11 Uhr auf dem Vereinsgelände des RSV
Kranen: Nach Rücksprache mit dem Hafenwart Daniel Wullschleger
hafenwart@ratzeburger-segler-verein.de
Liegeplätze: Land oder Wasserliegeplätze stehen nur in sehr begrenzter Zahl zur
Verfügung. (nur nach Rücksprache mit dem Hafenwart)
Preise: Pokale für die Einzel- und Mannschaftwertung,
Punktpreise für das erste Drittel,
und wertvolle Sachpreise,
jeweils gestiftet von der Firma A.W. Niemeyer
Preisverteilung: Sonntag: ca. 2 Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt.
Veranstaltung: Samstag findet 2 Stunden nach Beendigung der letzten Tageswettfahrt auf
dem Vereinsgelände des Ratzeburger Segler-Vereins ein gemütliches
Beisammensein mit Essen und Trinken statt.
Mediernrechte,etc : Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem
Veranstalter entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich
unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und
Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten
gemacht wurde.
Haftungsbegrenzung: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer
Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er
übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der
Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des
gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern
der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus
welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren
Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme
an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
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sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die
Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die
Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit
Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen
Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben
sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf
https://www.dsv.org/app/uploads/haftungsausschluss-dt-engl-vordruck-zumunterzeichnen.docx zur Verfügung.
Versicherung: Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen
haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent
je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.
DATENSCHUTZHINWEISE
siehe Anhang
Corona: Die Ausschreibung gilt vorbehaltlich der Durchführbarkeit entsprechend der gültigen Landesverordnung, sowie unter Einhaltung der gültigen Corona-Bedingungen
und Einschränkungen.
Ausschreibung
RSV Vereinsmeisterschaften
mit der gleichzeitigen Teilnahme am AWN-Cup
Yardstickregatta
27. August – 28. August 2022
Veranstalter: Ratzeburger Segler-Verein e.V., Domhof 19 a, 23909 Ratzeburg
Regattaleitung Olaf Schadowsky
Klassen: Jollen und Kielboote mit Yardstickzahlen zwischen 85 und 128,
ohne Foils.
Zulassung: Es sind nur Yachten zugelassen, die den gültigen Klassenvorschriften
entsprechen.
Revier: Ratzeburger See
Wettfahrten: 5 (ab 5 Wettfahrten ein Streicher)
Die Regatta unterliegt den in „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegten Regeln.
Zeitplan: Erstes Ankündigungssignal
Samstag, 27. August 2022, 13.00 Uhr
Alle weiteren Wettfahrten nach Bekanntgabe.
Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal:
Sonntag 28. August 2022, 14:00 Uhr
Regattakurs: Siehe Segelanweisung des RSV
Wertung: Yardstick unter Anwendung des LOW-POINT-SYSTEMs.
Meldestelle: https://www.raceoffice.org
Die Meldung erfolgt unter der Regatta A.W. Niemeyer Cup
Vereinsmitglieder werden automatisch auch den Vereinsmeisterschaften
zugeordnet.
Meldegeld: Für die Vereinsmeisterschaft wird kein zusätzliches Meldegeld erhoben,
wobei für den AWN-Cup Vereinsmitglieder nur ein reduziertes Meldegeld
zu zahlen haben.
Pro Besatzungsmitglied 15,00 EUR, Jugendliche 7,50 EUR
Barzahlung bei Abholung der Segelanweisung oder auf das Konto
des RSV IBAN: DE12 2305 2750 0000 1112 44
Meldeschluss: Montag 22.08.2022, Nachmeldegebühr 3,25 Euro.
Segelanweisung: Im Regattabüro des RSV.
Freitag 26.8. 17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag. 27.8. 9.00 bis 11.00 Uhr
Haftungsausschluss: als Anlage zur Segelanweisung.
Steuermannsbespr.: Am 27.08.2022, um 11 Uhr auf dem Vereinsgelände des RSV
Preise: Wanderpreis für den Vereinsmeister,
Wanderpokal für den besten ü. 65-Jährigen, gestiftet vom
Segelkameraden Jan Richter
Punktpreise für das erste Drittel,
Preisverteilung: Sonntag: ca. 2 Stunden nach Beendigung der letzten Wettfahrt.
Veranstaltung: Samstag findet 2 Stunden nach Beendigung der letzten Tageswettfahrt auf
dem Vereinsgelände des Ratzeburger Segler-Vereins ein gemütliches
Beisammensein mit Essen und Trinken statt.
Medienrechte, etc : Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem
Veranstalter entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich
unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und
Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten
gemacht wurde.
Haftungsbegrenzung: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer
Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er
übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der
Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des
gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen
höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
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Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern
der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus
welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren
Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme
an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter,
Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von
Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten)
sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der
persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-,
Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz
behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit
der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die
Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die
Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit
Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen
Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben
sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf
https://www.dsv.org/app/uploads/haftungsausschluss-dt-engl-vordruck-zumunterzeichnen.docx zur Verfügung.
Versicherung: Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen
haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent
je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.
DATENSCHUTZHINWEISE
siehe Anhang
Corona: Die Ausschreibung gilt vorbehaltlich der Durchführbarkeit entsprechend der gültigen Landesverordnung, sowie unter Einhaltung der gültigen Corona-Bedingungen
und Einschränkungen.
Olaf Schadowsky, Segelobmann,
im Auftrag des RSV-Vorstands
